Baustelle einrichten / anzeigen
Die Baustellenverordnung verpflichtet Sie grundsätzlich, die Einrichtung einer Baustelle bei der zuständigen Behörde (Landratsamt) rechtzeitig anzukündigen. Die sogenannte Vorankündigung ("Roter Punkt") müssen Sie danach auf der Baustelle sichtbar und vor Witterungseinflüssen geschützt aushängen. Ihre Lesbarkeit muss während der Dauer der Bauarbeiten erhalten bleiben. Bei erheblichen Änderungen müssen Sie die Vorankündigung aktualisieren. Eine erneute Mitteilung an die Behörde ist jedoch nicht erforderlich.
Werden im Rahmen einer Baustelle zur Baustelleneinrichtung, Lagerung von Baustoffen, Aufstellung von Baumaschinen, zur Aufstellung eines Gerüstes, zur Ausgrabung oder zur Aufstellung von Mulden öffentliche Verkehrsflächen (Straßen / Wege) in Anspruch genommen, bedarf es dafür einer Genehmigung, die Sie im Rathaus bei Herrn Herb beantragen können.
Ihr Ansprechpartner
Andreas
Herb
Zimmer:
10
Telefon:
07235 9324-11
andreas.herb@engelsbrand.de
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Außerhalb der Sprechzeiten gerne Termine nach Vereinbarung.
Zuständiges Amt
Landratsamt Enzkreis
Anschrift
Zähringerallee 3
75177
Pforzheim
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Telefon:
07231 308-0
Telefax:
07231 308-417
http://www.enzkreis.de
Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes
Montag: 08.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08.00 bis 14.00 Uhr
Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Termine auch nach Vereinbarung