Gutachterausschuss
Nach § 1 der Gutachterausschussverordnung werden die Gutachterausschüsse bei den Gemeinden eingerichtet. Folgende Aufgaben werden durch die Gutachterausschüsse erledigt:
- Ermittlung von Grundstückswerten
- Ermittlung von Gebäudewerten
- Führen einer Kaufpreissammlung
- Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten
Die Amtszeit der Gutachterausschüsse beträgt 4 Jahre. Die Gutachter werden durch den Gemeinderat in öffentlicher Sitzung durch Wahl bestellt. Zusätzlich muss ein Bediensteter des zuständigen Finanzamtes bestellt werden, der für die Einheitsbewertung zuständig ist.
Zuständiges Amt
Zweckverband Gemeinsamer Gutachterausschuss im Enzkreis
Anschrift
Bahnhofstraße 13
75417
Mühlacker
Anfahrt planen
Telefon:
07041 98692-0
Telefax:
07041 98692-99
gutachter@gua-enzkreis.de
https://www.gutachterausschuss-enzkreis.de/