Kampfhund
Nach der sogenannten Kampfhundeverordnung wird bei Hunden der Rassen "American Staffordshire Terrier", "Bullterrier" und "Pit Bull Terrier" die Eigenschaft als Kampfhund vermutet. Für die Haltung eines Kampfhundes benötigen Sie eine Erlaubnis, wenn der Kampfhund mindestens 6 Monate alt ist, diese können Sie im Rathaus Grunbach beantragen. Die Vermutung, bei dem Hund handle es sich um einen Kampfhund, kann widerlegt werden. Die dafür zuständige Behörde ist das Landratsamt Enzkreis.
Ihr Ansprechpartner
Julia
Hassebrauk
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Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Außerhalb der Sprechzeiten gerne Termine nach Vereinbarung.
Zuständiges Amt
Landratsamt Enzkreis
Anschrift
Zähringerallee 3
75177
Pforzheim
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07231 308-417
http://www.enzkreis.de
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Montag: 08.00 bis 12.30 Uhr
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Termine auch nach Vereinbarung