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Was erledige ich wo?

Kampfhund

Nach der sogenannten Kampfhundeverordnung wird bei Hunden der Rassen "American Staffordshire Terrier", "Bullterrier" und "Pit Bull Terrier" die Eigenschaft als Kampfhund vermutet. Für die Haltung eines Kampfhundes benötigen Sie eine Erlaubnis, wenn der Kampfhund mindestens 6 Monate alt ist, diese können Sie im Rathaus Grunbach beantragen. Die Vermutung, bei dem Hund handle es sich um einen Kampfhund, kann widerlegt werden. Die dafür zuständige Behörde ist das Landratsamt Enzkreis.


Ihr Ansprechpartner


Zuständiges Amt

Landratsamt Enzkreis

Anschrift

Zähringerallee 3
75177 Pforzheim
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Telefon: 07231 308-0
Telefax: 07231 308-417
http://www.enzkreis.de

Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes

Montag: 08.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08.00 bis 14.00 Uhr
Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr

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